Regeln für naturverträgliches Klettern
Diese Regeln sollten man unbedingt kennen, bevor man sich ins Klettervergnügen begibt!
- Veränderungen der Felsoberfläche bzw. -spalten und -höhlen insbesondere durch Anbringen von Kletterbefestigungen aller Art sind zu unterlassen!
- Als Zugang zu den Felsen / Routen dürfen nur die markierten Zu- und Abstiege benutzt werden! Das Verlassen der ausgewiesenen Wege, Straßen und Felsen ist verboten (z.B. Abkürzungen)!
- Die Kletterrouten enden an den Umlenkhaken! Das Betreten der Felsköpfe ist untersagt! (Eine Ausnahme bilden Ausbildungs- und Rettungsübungen der Bergwacht an der Effelsley.)
- In den Felswandbereichen mit Fledermaus-Winterquartieren ist das Klettern nur vom 01.04 - 31.10. gestattet. Die jeweiligen Felsabschnitte sind gekennzeichnet bzw. beschildert.
- Das Einrichten von Neutouren ist verboten!
- Es darf kein Magnesia verwendet werden!
- Es ist verboten Tiere mutwillig zu beunruhigen bzw. Pflanzen/ -teile zu beschädigen oder zu entnehmen!
- PKW dürfen nur auf dafür zugelassenen Flächen abgestellt werden!
- Zelten, Lagern und Biwakieren ist nicht erlaubt!
- Beauftragten der Stadt Nideggen ist auf Verlangen dieses Kletterticket vorzulegen!
- Das Klettern geschieht auf eigene Gefahr!